Ausbildungsversicherung

aus der Gruppe der Personenversicherungen

Eine Ausbildungsversicherung soll sicherstellen, dass Kinder beim Eintritt in das Berufsleben, also mit Lehr- oder Studienbeginn, finanzielle Unterstützung erhalten. Dazu werden verschiedene Vorsorgemodelle angeboten. Die meisten Versicherer setzen bei einer Ausbildungsversicherung auf die herkömmliche Lebensversicherung, bei der dann ein Elternteil als Versicherungsnehmer fungiert und das Kind als versicherte Person geführt wird.

Oftmals werden sogenannte Teilauszahlungen vereinbart, welche zu bestimmten Terminen wie der Einschulung, Konfirmation oder Jugendweihe fällig werden können. Oft dient die Ausbildungsversicherung jedoch nicht dem tatsächlichen Vorsorgeziel der Eltern oder Großeltern. Wie bei allen herkömmlichen Lebensversicherungen ist der vorhandene Rückkaufswert in den ersten Jahren gering, auch die versprochenen Ablauf- und Teilauszahlungsleistungen können in den wenigsten Fällen eingehalten werden.

Die Versicherer versuchen teilweise, Verträge durch eine wohlklingende Namensgebung attraktiver für Verbraucher zu machen. Davon sollten sich die Kunden jedoch nicht blenden lassen. Eine Alternative sind Banksparpläne mit konservativer Ausrichtung, welche im Jahr bis zu 5% Gewinn erwirtschaften können. Hier steht schon ab der ersten Einzahlung ein Guthaben zur Verfügung, auf das auch im Notfall zurückgegriffen werden kann.

Mehr zum Thema Auslandsreise Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung