Mit der privaten Arbeitslosenversicherung das persönliche Risiko absichern

VersicherungArbeitnehmer haben immer ein wenig die Angst im Nacken, unverschuldet arbeitslos zu werden. Das ganze Leben mit neuem Auto, monatliche Mietzahlungen oder Hypotheken für das eigene Haus und wiederkehrende finanzielle Verpflichtungen ist aufgebaut auf die regelmäßigen Lohn- und Gehaltszahlungen aus dem Arbeitsplatz.

Was aber passiert, wenn der Arbeitsplatz eines Tages wegfällt? Zu dem finanziellen Loch, das in der Zeit der Arbeitslosigkeit auf jeden Fall auftauchen würde, kommt der psychologische Druck, der auf den Arbeitslosen in diesem Zeitraum ausgeübt wird. Leider ist die Mehrzahl der Kündigungen betriebsbedingt, so dass Arbeitnehmer gar keinen Einfluss auf diese Entscheidung haben.

Es gibt für Arbeiter und Angestellte aber eine Möglichkeit, diese unangenehme Situation zu entschärfen. Mit einer privaten Arbeitslosenversicherung lässt sich ein privates Arbeitslosengeld mit bis zu 1500 Euro im Monat versichern. Das private Arbeitslosengeld kann in 10-Euro-Schritten, angefangen bei 100 Euro, abgeschlossen werden.

So lässt sich mit der privaten Arbeitslosenversicherung variabel das ganze persönliche Risiko absichern. Das private Arbeitslosengeld kann nicht mit dem gesetzlichen Arbeitslosengeld verrechnet werden. Mehr Informationen finden Arbeitnehmer auf www.privatearbeitslosenversicherung.com. Hier sind auch die Beiträge zu dieser interessanten Absicherung aufgeführt.

Die private Arbeitslosengeldversicherung zahlt aber nicht nur bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, sondern auch bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit leistet der Versicherer nach Ablauf einer Karenzzeit von 3 Monaten nach Beginn der Versicherung die beantragte und im Versicherungsschein ausgewiesene versicherte Leistung. Das private Arbeitslosengeld wird für maximal 12 Monate gezahlt.

Natürlich müssen Arbeitnehmer aber auch gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit die Versicherung beantragt werden kann. Abschließen können die private Arbeitslosenversicherung alle Arbeitnehmer zwischen 18 und 51 Jahren. Weitere Voraussetzung ist eine Vollzeitbeschäftigung innerhalb Deutschlands, die seit mindestens 12 Monaten bestehen muss, hiervon mindestens 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber.

Selbständige haben zwar keine Möglichkeit, eine private Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Für diese Personengruppe gibt es aber eine Alternative. Hier kann eine private Kreditrate für 12 Monate bis zur vertraglich vereinbarten Höchstsumme bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit versichert werden. Kommt es zum Versicherungsfall, werden für die Dauer der Ratenzahlung die Beiträge von der Versicherung übernommen.

Bei dieser Ratenschutzversicherung kann eine Kreditrate bis zu 500 Euro versichert werden. Eine Arbeitslosigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte bei der Arbeitsagentur gemeldet ist, keiner bezahlten Beschäftigung nachgeht und sich aktiv um eine neue Arbeitsstelle bemüht. Selbständige gelten als arbeitslos im Sinne der Ratenschutzversicherung, wenn sie ihre selbständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben. Dies kann zum Beispiel durch einen Konkurs bzw. Insolvenz passiert sein.