Tierhalter Haftpflichtversicherung
Als Tierhalter eine Tierhalter Haftpflichtversicherung zu haben ist immer eine vorausschauende und
kluge Entscheidung. Von jedem Haustier, sei es ein großer Hund, ein Pferd, eine Schlange oder ein
Goldhamster, geht eine potentielle Gefahr aus. Um diese Behauptung zu manifestieren, braucht man
keine Geschichten zu erfinden - ein Blick in die Verfahren der Versicherungsgesellschaften genügt.
In der allgemeinen privaten Haftpflichtversicherung sind einige Tierarten mitversichert. Dies
betrifft vor allem so genannte zahme Tiere wie Vögel oder meist auch Katzen. Vögel sind nicht nur
Wellensittiche, Kanarienvögel oder andere Kleinvögel. Ein Papagei, der einem Besucher aus uner-
findlichen Gründen eine stark blutende Kopfwunde zufügt, kann zu einem lebenslangen Kostenfaktor
werden.
Wem Hunde, Pferde oder gar Wildtiere Lebensbedürfnis sind, sollte auf jeden Fall die Chance der
freiwilligen Tierhalter Haftpflichtversicherung nutzen - versichert lebt es sich entspannter.
Die Notwendigkeit einer Tierhalter Haftpflichtversicherung ergibt sich aus der Haftpflicht des Halters,
sie ist im BGB geregelt. Im Schadensfall ist der Besitzer des Tieres der Schädiger und muß Wieder-
gutmachung leisten. Justiz und Versicherungen unterscheiden zwar nach Personen-, Sach- und
Vermögensschäden, für die Haftung ist diese Unterteilung unerheblich. Ist der Schaden durch ein
Tier verursacht worden, muß der Tierhalter alles ersetzen - bis zum letzten Cent.
Man stelle sich das Szenario vor - ein Hund beißt ein Kind, in der Folge bleibt es lebenslang behindert.
Medizinische Kosten, Schmerzensgeld und eine lebenslange Rente - der Hundehalter kommt nie mehr
auf einen grünen Zweig.
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