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Reisegepäckversicherung

Der Urlaub ist für viele hart arbeitende Menschen die einzige Möglichkeit, im Jahr mal richtig auszuspannen.
Aber der Urlaubsspaß kann schnell mit dem plötzlichen Verlorengehen des Reisegepäcks zur Urlaubsmisere
werden. Abhilfe schafft dort eine Reisegepäckversicherung, die vor Urlaubsantritt abzuschließen ist.

Je nach Versicherungsunternehmen weichen die Leistungen ein wenig ab, lassen sich jedoch grundsätzlich
zusammenfassen. So besteht bei der Reisegepäckversicherung ein allgemeiner Versicherungsschutz gegen
das Verschwinden oder die Zerstörung des Gepäcks durch den Einfluß Dritter. Damit besteht auch Schutz
gegen Einbruch und Diebstahl. Weiterhin ist der Versicherungsnehmer davor geschützt, bei Beschädigung
bzw. Zerstörung durch Naturkatastrophen für sein Gepäck selbst aufkommen zu müssen. Dazu zählen u.a.
Stürme, Feuer, Blitzeinschläge oder Detonationen. Zu den Versicherungsleistungen gehört jedoch nicht der
Einfluß von Kriegen wie z.B. Bürgeraufstände/-kriege. Ein bestehender Versicherungsschutz verfällt, wenn
vom Versicherungsnehmer keine wahrheitsgemäßen Aussagen gemacht werden.

Eine Reisegepäckversicherung kann nicht vor dem Verlorengehen oder der Zerstörung des Gepäcks schüt-
zen, jedoch vor dem damit einhergehenden finanziellen Verlust. Die Versicherung kann sowohl einmalig
bezahlt als auch in einem Dauerauftrag eingerichtet werden.

Die Reisegepäckversicherung schützt neben dem Gepäck des Versicherungsnehmers auch das seines Be-
gleiters, sofern er mit diesem in einer Wohnung lebt. Die Versicherung wird empfohlen, wenn das Gepäck
einen hohen Wert aufweist und der Verlust zu großem finanziellen Schaden führen würde.

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