Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung, die dem Versicherten und seiner
Familie Schutz vor Forderungen Dritter bietet. Im deutschen Recht ist eine Haftung von Privatpersonen nicht
begrenzt - von daher ist eine solche Versicherung, gerade hinsichtlich hoher Deckungssummen, sehr nützlich.
Die private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, Ansprüche müssen privater Natur sein.
Ein entstandener Schaden darf nicht in Zusammenhang mit Beruf oder sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeiten
stehen. Nebenberufliche Tätigkeiten müssen separat abgesichert werden. Die private Haftpflichtversicherung
deckt alle Risiken des Alltags ab. So ist eine Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz, aus Sportübung und
Tierhaltung inbegriffen. Nicht versichert sind dagegen der Gebrauch von Kraftfahrzeugen und der Jagdsport.

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Die Höhe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden ist unterschiedlich. Zum Teil wird ein Pauschal-
betrag, mitunter aber auch eine genau berechnete Summe für Geschädigte angeboten. Versicherungen bieten
außerdem die so genannte Ausfalldeckung an. Sie deckt eigene Forderungen des Versicherten ab, wenn eine
Privathaftpflicht fehlt oder der Verursacher zahlungsunfähig ist. Allerdings muß ein gerichtlicher Titel vorliegen
und es gibt eine Höchstgrenze für die entsprechende Zahlleistung.
Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nicht haftbar gemacht werden, sollten aber
in einem Zusatzpaket mitversichert werden. Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, ist ein Anspruch
auf Schadenersatz unwirksam. Dennoch bleibt eine moralische Verpflichtung gegenüber dem Geschädigten.
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