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Kfz-Versicherung

aus der Gruppe der Sachversicherungen

Die Kfz-Versicherung bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung sowie die freiwillige
Kaskoversicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist für Kfz-Halter in Deutschland zwingend vorgeschrieben,
bereits bei der Zulassung des Fahrzeuges muss diese Versicherung vorliegen. Die Haftpflichtversicherung
deckt entstandene Forderungen eines Unfallgegners ab, sofern dieser den Unfall nicht verursacht hat.

Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung umfassen die Übernahme der Reparaturkosten am Fahrzeug
oder bei einem Totalschaden auch die Zahlung des Neu- oder Zeitwertes zur Wiederbeschaffung. Sollte der
Unfallgegner körperlich geschädigt sein, zahlt die Haftpflichtversicherung Heilungskosten sowie ein mögliches
Schmerzensgeld - bei dauerhaften Behinderungen eine monatliche Rente, je nach Fall auch lebenslang.

Die Versicherungsprämie in der Kfz-Haftpflicht orientiert sich an den schadensfreien Jahren des Halters bzw.
Fahrers, an der Typklasse des zu versichernden Fahrzeugs sowie an der Regionalklasse des Zulassungsortes,
die in einem bestimmten Gebiet die Schadenshäufigkeit widerspiegelt.

Schäden am eigenen Fahrzeug werden durch eine Kaskoversicherung abgedeckt, die Vollkaskoversicherung
erstattet dabei Unfallkosten bei einem selbst verschuldeten Unfall oder wenn der Unfallfahrer nicht ermittelt
werden kann. Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden durch Brand, Sturm oder Hagel und leistet Ersatz
bei Diebstahl oder Raub. Ersetzt werden auch die Aufwendungen nach einem Zusammenstoß mit Haarwild.

Die Prämie der Teilkasko-Versicherung orientiert sich ausschließlich an der Typklasse und der Regionalklasse
des jeweiligen Fahrzeuges. Die Vollkasko-Prämie berücksichtigt neben den Typ- und Regionalklassen wieder
den individuellen Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers.

Der Schadenfreiheitsrabatt steigt kontinuierlich mit der Zahl der unfallfreien Jahre. Die niedrigsten Sätze sind
30% in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie 25% in der Vollkaskoversicherung. Fahranfänger müssen bis zu
240% des Normaltarifs zahlen, sie können ihr Auto aber auch über die Eltern anmelden und deren günstigere
Schadenfreiheitsklasse nutzen.

Weiterführende Informationen:

Ratgeber zur Kfz-Versicherung - www.finanztip.de
Kfz-Haftpflichtversicherung - www.autoversicherung.net

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