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Haftpflicht Haus- und Grundbesitzer

aus der Gruppe der Sachversicherungen

Der Eigentümer eines Grundstückes oder einer Immobilie haftet für Schäden, die anderen vorsätzlich oder
fahrlässig entstehen können, bis zur vollen Schadenshöhe. Die Ansprüche verjähren in Deutschland erst
nach 30 Jahren. Ohne einen geeigneten Versicherungsschutz könnte das in schwerwiegenden Fällen den
finanziellen Ruin bedeuten, mit einer so genannten Haftpflicht für Haus- und Grundbesitzer kann sich der
Eigentümer davor schützen. Es gibt jedoch keine Versicherung, die vorsätzliche Handlungen absichert.

Viele Besitzer von Einfamilienhäusern sind mit ihrer Familie über die private Haftpflichtversicherung
versichert. Auch die kleine Einliegerwohnung, die Garage oder der Schuppen sind mit eingeschlossen. Die
Besitzer von Grundstücken mit gewerblichem Charakter können eine Betriebshaftpflichtversicherung ab-
schließen.

Alle anderen Eigentümer von Grundstücken und Häusern benötigen eine Haftpflichtversicherung für Haus-
und Grundbesitzer, auch Eigentümergemeinschaften benötigen eine solche Versicherung. Für die Gefahren
von Gemeinschaftseigentum springt die Privathaftpflicht nicht ein. Ähnlich wie die Privathaftpflicht schützt
die Grundbesitzerhaftpflicht den Versicherungsnehmer vor Ansprüchen Dritter oder wehrt diese auch ab.

Die Versicherung haftet auch, wenn durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - z.B. Glatteis - ein
Mieter oder anderer Bürger Schaden erleidet. Auch Schäden durch Naturereignisse wie z.B. herabfallende
Dachziegel oder Äste sind versichert. Die Absicherung gilt für das angegebene Gebäude oder Flurstück bis
zur abgeschlossenen Versicherungssumme.

Eine Versicherungssumme muss so gewählt werden, dass im Schadensfall auch eine Deckung vorhanden
ist. Jede Versicherung hat andere Bedingungen und tarifliche Regelungen, ein Versicherungsvergleich sollte
deshalb unbedingt erfolgen. Der Versicherungsvertrag muss genau auf das entsprechende Flurstück oder
Gebäude zugeschnitten sein, besondere Risiken sind gesondert aufzunehmen. Nur so kann im Schadensfall
eine problemlose Regulierung erfolgen.

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