Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung trägt anfallende Kosten eines Versicherten bei Tod. So werden durch die
Sterbegeldversicherung die Kosten einer Beerdigung übernommen. Noch bis zum Jahre 2004 war das
Sterbegeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, nun müssen die Angehörigen die Kosten im
Trauerfall selbst tragen.
Es muß sich um einen Sarg, einen Grabstein und den letzten Platz auf einem Friedhof gekümmert wer-
den, hiermit beauftragt man ein Bestattungsunternehmen. Damit die Angehörigen neben der Trauer
nicht noch finanzielle Sorgen bekommen, sollte bereits zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung ab-
geschlossen werden. Bei Abschluß der Versicherung wird ein Begünstigter bestimmt, der im Falle des
Ablebens die gezahlte Summe plus eine Zulage erhält. Dieses Geld ist zur Ausrichtung der Beerdigung
und zur Übernahme der damit verbundenen Kosten gedacht.
Der in der Sterbegeldversicherung angegebene Begünstigte kann zu Lebzeiten jederzeit auf Antrag ge-
ändert werden. Die Beiträge zur Versicherung werden monatlich gezahlt. Eine Kündigung ist mit Abzug
möglich, jedoch nicht ratsam - sie ist eine Sicherheit für jede Person und deren Angehörige. Es gibt kein
Mindesteintrittsalter, da der Tod nicht vorhersehbar ist. Das Risiko an einem Unfall zu sterben ist beim
Kind genau so hoch wie beim Senioren.
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