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Rüruprente

Die nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannte Rüruprente ist ähnlich wie die Riester-Rente
eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Die Rüruprente ist besonders
für Selbständige mit hohem Steueraufkommen interessant, weil sie keine betriebliche Altersvorsorge
besitzen, keine Riester-Rentenverträge abschließen dürfen und die in einen Rürup-Vertrag eingezahl-
ten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können.

Weitere Merkmale sind der Schutz vor Pfändung in der Ansparphase und die Abschlußmöglichkeit von
diversen Versicherungen wie z.B. einer Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente. Bei längerer
Arbeitslosigkeit sind die in einen Rürup-Vertrag eingezahlten Beiträge vollständig vor Zugriff geschützt,
sie werden bei der Berechnung von staatlichen Unterstützungsleistungen wie Arbeitslosengeld nicht als
Vermögen angerechnet.

Rüruprente

Ein Nachteil der Rüruprente ist das Fehlen eines Kapitalwahlrechts, die eingezahlten Beträge können
bei Rentenbeginn nicht in einer Summe, sondern nur lebenslang durch monatliche Rentenzahlungen
ausbezahlt werden.

Das Vererben eines Rürup-Vertrages ist nicht möglich. Das bedeutet, daß im Todesfall des Sparers vor
Rentenbeginn das gesamte eingezahlte Kapital und beim Tod im Rentenalter das noch vorhandene Geld
verfällt und der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen wird. Wer diesen gravierenden Nachteil
verhindern will, kann Zusatzversicherungen wie die o.g. Hinterbliebenenrente oder auch eine Beitrags-
rückerstattungs-Versicherung für den Todesfall abschließen.

Durch die Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Lebensversicherungen und klassischen
Rentenversicherungsverträgen 2005 ist die Rüruprente für Selbständige die einzige noch verbliebene
Möglichkeit der steuerbegünstigten Altersvorsorge.

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