Krankenzusatzversicherung
Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen - 2010 sind das 49950 Euro
brutto im Jahr - müssen sich gesetzlich krankenversichern. Etwa 85% aller Bürger in Deutschland sind Mitglieder einer
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Leistungen der GKV werden im Leistungskatalog festgelegt und sind
bei allen Kassen bis auf geringe Abweichungen gleich. Dabei handelt es sich i.d.R. um Basisleistungen mit Zuzahlungen,
die sehr hoch sein können. Was nicht im Leistungskatalog steht, z.B. Brillen oder teurer Zahnersatz, wird nicht bezahlt.
Mit einer Krankenzusatzversicherung kann sich der gesetzlich krankenversicherte Patient ähnlich wie ein Privatpatient
absichern.

Bei einer Krankenzusatzversicherung werden diese zusätzlichen Leistungen durch eine private Krankenversicherung
(PKV) übernommen. Der Versicherungsnehmer wählt die gewünschten Zusatzleistungen wie Zuzahlung bei teuerem
Zahnersatz, Erstattung von Kosten für die Brille oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus selbst aus. Alle Beiträge
richten sich nach den Versicherungsbedingungen des Anbieters, dem Eintrittsalter, gesundheitlichen Risiken und den
versicherten Leistungen.
Mit dem Antrag muß in der Regel ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden. Bei gesundheitlichen Risiken werden oft
Zuschläge berechnet. Die Beiträge der Versicherungen können bei gleichen Leistungen oft unterschiedlich sein,
so daß ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden sollte.
Gesetzliche Krankenversicherungen haben oft Kooperationsvereinbarungen mit privaten Krankenversicherungen,
wenn es um Zusatzversicherungen geht. Hier werden für die Kunden dieser GKV teilweise günstigere Bedingungen oder
der Wegfall der Gesundheitsprüfung angeboten. Diese sollten in den Vergleich unbedingt einbezogen werden. Da das
Eintrittsalter ein wichtiges Kriterium für die Beitragshöhe ist, sollte der Abschluß einer Krankenzusatzversicherung
rechtzeitig erfolgen.
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