Kapitalbildende Lebensversicherung
Die kapitalbildende Lebensversicherung kombiniert eine Risikolebensversicherung mit einer Sparanlage. So zahlt
die Versicherung im Todesfall eine mit dem Versicherten vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen bzw. die im
Vertrag genannte Person.
Während der Laufzeit der kapitalbildenden Lebensversicherung wird ein Guthaben angespart. Dieses Guthaben
wird verzinslich, z.Zt. mit einem Garantiezins von 2,25% p.a. angelegt. Weiterhin ist der Kunde an den Erträgen
der Lebensversicherung in Form von Überschüssen beteiligt. Diese werden bei Ablauf der Versicherung, oft mit
60 oder 65 Jahren, an die versicherte Person selbst ausgezahlt. Der Versicherte kann zu diesem Zeitpunkt ent-
scheiden, ob die Summe vollständig oder als monatliche Rente ausgezahlt wird.
Eine kapitalbildende Lebensversicherung dient sowohl zur Risikoabsicherung als auch zur persönlichen Altersvor-
sorge. Eine Rendite ergibt sich aus der Garantieverzinsung sowie einer Überschußbeteiligung und beträgt je nach
Versicherungsunternehmen zwischen 4 und 5% pro Jahr.
Die Höhe der Versicherungssumme kann der Kunde selbst festlegen. Sie sollte, um die Hinterbliebenen vollständig
abzusichern, mindestens in Höhe eines Jahresgehaltes abgeschlossen werden. Die Prämie für die kapitalbildende
Lebensversicherung setzt sich aus der Sparrate und der Risikoprämie zusammen. Diese Risikoprämie wird von der
Versicherung an Hand des Geschlechts sowie des Alters der versicherten Person und deren Beruf bestimmt. Auch
der aktuelle Gesundheitszustand sowie die Frage, ob der Kunde Raucher ist, beeinflußt die Preisgestaltung.
Um etwaige Risiken einschätzen zu können, muß der Kunde deshalb bei Abschluß der Versicherung einige Gesund-
heitsfragen beantworten. Die kapitalbildende Lebensversicherung kann zur weiteren Erhöhung der persönlichen
Absicherung auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden.
Weiterführende Informationen zum Verkauf Ihrer Lebensversicherung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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