Fondsgebundene Rentenversicherung
aus der Gruppe der Personenversicherungen
Die private Rentenversicherung ist noch immer eines der beliebtesten Produkte für die private Altersvorsorge,
denn sie bietet ab einem bestimmten Alter eine lebenslange Rente. Inklusive aller Überschüsse, die von der
Versicherung erwirtschaftet und an die Anleger ausgezahlt werden, ergibt sich eine durchschnittliche Rendite
von 4 - 5% p.a. Die klassische Rentenversicherung dagegen bietet einen Garantiezins von derzeit 2,25% p.a.
Die fondsgebundene Rentenversicherung legt die Gelder seiner Kunden nicht verzinslich an, sondern investiert
die Beiträge in Aktien-, Misch- oder Rentenfonds - je nach Anlagementalität des Kunden. Damit bietet sie dem
Kunden die Chance auf deutlich höhere Erträge. Die Renditeaussichten liegen z.B. bei Aktienfonds zwischen 6
und 9% p.a., also deutlich höher als bei der klassischen Versicherung.
In welche Fonds die fondsgebundene Rentenversicherung investiert, kann der Kunde selbst entscheiden. Meist
stehen mehrere Fonds, jedoch oft nur versicherungseigene Fonds zur Auswahl. Bei der Anlage in Investment-
fonds sind einige Risiken zu beachten! So wird die Kapitalauszahlung bei Ablauf der Versicherung nicht garantiert,
dadurch sind Verluste möglich. Etwaige Kursschwankungen können bei Aktienfonds, Misch- oder Rentenfonds in
der Regel über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgeglichen werden. So sollte die Rentenversicherung nur von
Kunden mit einem langen Anlagehorizont gewählt werden. Um eventuelle Risiken zu begrenzen, kann die Wahl
der Fonds einmal pro Jahr geändert werden. So ist es möglich, das Portfolio etwa 3-5 Jahre vor Rentenbeginn
in sichere Renten- oder Mischfonds zu tauschen.
Die fondsgebundene Rentenversicherung kann als ein normaler Vertrag oder als Riestervertrag abgeschlossen
werden. Im Rahmen der Riesterrente erhält der Kunde außerdem staatliche Förderung, wenn in den Vertrag
aktuell 3% des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden. Die Förderung wird dann über die Versicherung
beantragt, sie beträgt 114 Euro pro Person und 138 Euro pro Kind, für das der Vertragsinhaber Kindergeld erhält.
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