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Fondsgebundene Lebensversicherung

aus der Gruppe der Personenversicherungen

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Sonderform der Kapitallebensversicherung. Sie
gehört zum Bereich der Risikolebensversicherungen und sichert das Todesfallrisiko des Versicherten
mit einer garantierten Versicherungssumme ab. Dabei werden Teile der Versicherungsbeiträge in die
Hände von Investmentfirmen gegeben, welche in verschiedene Fonds investieren. Beim Abschluss
der Versicherung hat der Versicherungsnehmer ein Mitspracherecht über die Anlageschwerpunkte.

Die fondsgebundene Risikolebensversicherung ist eine steuerbegünstigte Kapitalanlage, wenn
die vereinbarte Todesfallsumme mindestens 60% der gesamten anfallenden Beiträge der Laufzeit
beträgt. Die Versicherung muss dabei mindestens 12 Jahre laufen, bei Tod des Versicherten wird die
vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Ist der Wert der Fondsanteile höher als diese Summe,
werden die Überschüsse ebenfalls ausbezahlt.

Für den Erlebensfall wird keine Auszahlungsgarantie gegeben. Die erworbenen Fondsanteile werden
zum Tageskurs verkauft und die Summe an den Versicherten gezahlt. Ist der Kurs niedrig können nur
minimale Gewinne oder sogar Verluste entstehen. Alternativ hat der Versicherte die Möglichkeit, seine
Fonds in ein Depot zu legen, um bessere Kurserträge abzuwarten.

Bei vorzeitiger Kündigung der Versicherung werden die Fondsanteile auch zum Tageskurs verkauft.
Der Erlös ergibt den Rückkaufswert, welcher an den Versicherten ausbezahlt wird.

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist mit einem höheren Risiko behaftet als die normale Kapital-
Lebensversicherung. Bei einer langen Laufzeit werden Kursschwankungen jedoch meist ausgeglichen,
deshalb erwarten Versicherer eine höhere Rendite als bei einer klassischen Lebensversicherung.

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