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Diensthaftpflichtversicherung

aus der Gruppe der Personenversicherungen

Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine private, freiwillige Versicherung für Beamte und Angestellte des öffentlichen
Dienstes. Dabei bietet die Versicherung einen wirksamen Risikoschutz vor eventuellen Forderungen gegenüber dem
Mitarbeiter. Versichern können sich Lehrer, Polizisten, Zollbeamte, Soldaten, Justiz- und Verwaltungsbeamte, Richter,
Angestellte und Beamte in öffentlichen Ämtern, Gerichtsvollzieher und Staatsanwälte. Ärzte, Hebammen, Mitglieder
von Forschungsteams und Rettungssanitäter sind von der Versicherung ausgeschlossen. Laut Bundesbeamtengesetz
(§ 78) und BGB (§ 839) haften Mitarbeiter des ö.D. persönlich für die Folgen einer Dienstpflichtverletzung während
ihrer Dienstzeit.

Eine Diensthaftpflichtversicherung tritt sowohl bei Ansprüchen von geschädigten Dritten als auch bei Regressforde-
rungen des Dienstherren ein. Die Versicherung übernimmt die Prüfung der Forderungen, die Erstattung berechtigter
Ansprüche oder weist nicht gerechtfertigte Forderungen zurück. Sollten Gerichtsprozesse folgen, übernimmt sie laut
Vertrag auch diese Kosten vollständig.

Die Diensthaftpflichtversicherung sichert Personen- und Sachschäden bis zu einer vereinbarten Summe ab. Dabei hat
der Versicherte die Möglichkeit, weitere für ihn sinnvolle Risiken mitzuversichern, so z.B. die Absicherung des Verlustes
von Dienstschlüsseln über verschiedene Summen. Der Einschluss einer Vermögensschaden-Versicherung ist besonders
ratsam, die Höhe der Versicherungssumme ist frei vereinbar.

Die Absicherung des Verlustes von Ausrüstung oder Uniformen (Soldaten, Polizisten, Zollbeamte) kann ebenfalls ver-
einbart werden. Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine empfehlenswerte Versicherung, da Schäden an Personen
oder Fehler im Amt schnell Kosten in Millionenhöhe verursachen können.

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