Ausbildungsversicherung
aus der Gruppe der Personenversicherungen
Eine Ausbildungsversicherung soll sicherstellen, dass Kinder beim Eintritt in das Berufsleben, also mit Lehr- oder
Studienbeginn, finanzielle Unterstützung erhalten. Dazu werden verschiedene Vorsorgemodelle angeboten. Die
meisten Versicherer setzen bei einer Ausbildungsversicherung auf die herkömmliche Lebensversicherung, bei
der dann ein Elternteil als Versicherungsnehmer fungiert und das Kind als versicherte Person geführt wird.
Oftmals werden so genannte Teilauszahlungen vereinbart, welche zu bestimmten Terminen wie der Einschulung,
Konfirmation oder Jugendweihe fällig werden können. Oft dient eine Ausbildungsversicherung jedoch nicht dem
tatsächlichen Vorsorgeziel der Eltern oder Großeltern. Wie bei allen herkömmlichen Lebensversicherungen ist der
vorhandene Rückkaufswert in den ersten Jahren äußerst gering, auch die versprochenen Ablauf- und Teilauszah-
lungsleistungen können in den wenigsten Fällen eingehalten werden.
Die Versicherer versuchen teilweise, Verträge zur Ausbildungsversicherung durch eine wohlklingende Namens-
gebung attraktiver für Verbraucher zu machen. Davon sollten sich die Kunden jedoch nicht blenden lassen. Eine
Alternative sind in jedem Fall Banksparpläne mit konservativer Ausrichtung, welche im Jahr bis zu 6% Gewinn
erwirtschaften können. Hier steht schon ab der ersten Einzahlung ein Guthaben zur Verfügung, auf das auch im
Notfall zurück gegriffen werden kann.
Im Bereich der Ausbildungsversicherung ist deshalb eine umfassende Beratung notwendig, dabei sollte man
auf die Hilfe unabhängiger Makler setzen.
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