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Personenversicherungen

Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen wichtige Informationen zu Personenversicherungen geben. Sollten Sie an einer
weitergehenden Beratung interessiert sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Der Verkaufsschlager unter den Personenversicherungen ist die Lebensversicherung, wenn man bedenkt, daß die
Bundesbürger dafür über 70 Mrd. Euro an Versicherungsprämie zahlen. In Deutschland bestehen mehr als 90 Mio.
Lebensversicherungsverträge - das bedeutet jeder Bundesbürger hat mehr als einen Versicherungsvertrag. Eine
Lebensversicherung dient vor allem der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Eine Risikolebensver-
sicherung deckt das reine Todesfallrisiko ab - wegen der niedrigen Sterbewahrscheinlichkeit niedrige Beiträge.

Eine weitere Form ist die Fondsgebundene Lebensversicherung, sie kann alternativ auf den Todes- und Erlebensfall
bzw. nur auf den Erlebensfall abgeschlossen werden. Bei dieser Art entscheidet der Versicherungsnehmer selbst, in
welche durch ihn gewählten Investmentfonds der Lebensversicherer die Sparanteile seines Vertrages fließen läßt.
Die Höhe der Erlebensfallleistung wird vom Versicherer nicht garantiert, sondern ist abhängig von der Kapitalmarkt-
entwicklung.

Bei der Krankenversicherung gilt es zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu unterscheiden.
Hauptaufgaben der 1883 eingeführten gesetzlichen Krankenversicherung sind die Vorsorge, Krankenbehandlung,
Rehabilitationsleistungen und Mutterschaftshilfe. Die meisten Bundesbürger gehören der gesetzlichen Krankenver-
sicherung an, dabei besteht Versicherungspflicht für Arbeitnehmer, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Landwirte.
Wer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, ist meist durch eine private Krankenversicherung abgesichert.
Privat versichert sind oft Angestellte mit hohem Einkommen, Beamte und Selbstständige. Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung können sich aber ebenfalls zusätzlich privat versichern.

Bei der Unfallversicherung unterscheidet man auch zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Versicherung.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften, Aufgaben dabei sind Arbeitsunfälle
und Berufskrankheiten zu verhüten und dem Verletzten Berufshilfe zu gewähren.

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