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Kreditbesicherung

Mittwoch 3. Februar 2010 von admin

Banken, Sparkassen und Kreditinstitute gewähren ihren Kunden Blankokredite und gesicherte Kredite. Bei Blankokrediten verzichtet das Kreditinstitut auf die Stellung von Sicherheiten. Es vertraut auf Grund der Kreditwürdigkeit des Kunden darauf, daß dieser seine Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen wird. Der Kreditnehmer haftet aber mit seinem gesamten Vermögen – etwa durch Abtretung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen sowie weiteren Einnahmen.
Bei gesicherten Krediten werden vertraglich bestimmte Sicherheiten bestellt. Das Kreditinstitut schützt sich damit vor einem möglichen Verlust aus dem Kreditengagement. Kommt der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, kann das Kreditinstitut die gestellte Sicherheit verwerten und daraus den Kredit zurückführen
Die Besicherung kann sowohl im Kreditvertrag als auch zusätzlich geregelt werden, ein Kreditversicherungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Sicherungsgebers (Kreditnehmer) und des Sicherungsnehmers (Kreditinstitut). Er ist jedoch nichtig, wenn in ihm eine unverhältnismäßig hohe Übersicherung des Kredites vereinbart wurde. Davon unabhängig geben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kreditinstitut einen rechtmäßigen Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten.

Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 3. Februar 2010 um 12:40 und abgelegt unter Kreditwelt. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Kommentare und Pings sind derzeit nicht erlaubt.

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