Ein Kredit ist die zeitlich begrenzte Überlassung von Geld oder Sachwerten gegen ein Entgelt (Zinsen). Die Kreditvereinbarung wird zwischen einem Kreditgeber, dem Gläubiger und einem Kreditnehmer, dem Schuldner, getroffen. Der Kreditgeber vertraut dabei auf die künftige Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Kreditnehmers.
Als Kreditgeschäft bezeichnet man jedes Verpflichtungsgeschäft, aufgrund dessen der Gläubiger sofort, der Schuldner erst zu einem späteren Zeitpunkt Zahlungen zu leisten hat. Mit anderen Worten: der Kreditgeber ist verpflichtet seine Leistung, also den Kredit, sofort bzw. zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt an den Kreditnehmer auszuzahlen, während der Kreditnehmer in der Regel erst nach Auszahlung des Kredites zur Leistung (Rückzahlung des Kredites in einer oder mehreren Raten) verpflichtet ist.
Es wird zwischen Krediten unterschieden, welche an Privatpersonen und an Firmen vergeben werden. Wir beschäftigen uns an dieser Stelle mit den Krediten an Privatpersonen. Eine entscheidene Rolle bei der Prüfung des Kreditantrages ist die Bonität des Kunden. Diese wird aus vielen verschiedenen Faktoren ermittelt. Die entscheidenden Kriterien sind Einkommen, Anzahl der Personen im Haushalt, weitere Kreditverpflichtungen und die bisherige Zahlungsmoral des Kunden.