Kreditinstitute
Montag 23. Februar 2009 von admin
Als Kreditinstitute bezeichnet man alle Unternehmen, welche Bankgeschäfte betreiben und deren Geschäftsumfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern (§1 des Kreditwesengesetzes).
Kreditinstitute im Sinne des Gesetzes sind
- Regionalbanken, Großbanken und Privatbanken
- Zweigstellen ausländischer Banken
- Realkreditinstitute, Girozentralen, Sparkassen und Volksbanken
- Kapitalanlagegesellschaften
Keine Kreditinstitute hingegen sind die Deutsche Bundesbank, öffentlich-rechtliche Bausparkassen, Versicherungsunternehmen und Pfandleih-Unternehmen.
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