Kreditwürdigkeit
Montag 9. Februar 2009 von admin
Als Kreditwürdigkeit bezeichnet man die von einem Kreditgeber dem Kreditnehmer zugeordneten Eigenschaften, welche erwarten lassen, daß der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag erfüllen wird. Sie ist eine Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Kredites und bestimmt sich nach Zuverlässigkeit und Qualifikation des Kreditnehmers sowie nach seinen Einkommens-, Vermögens- und Ertragsverhältnissen.
Die Kreditwürdigkeit des Einzelnen ist jedoch von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich. Eine unzureichende Kreditwürdigkeit bei Kreditinstitut A sagt noch lange nicht, daß der Kreditantragsteller bei Kreditinstitut B ebenfalls als nicht kreditwürdig eingestuft wird. Somit ist eine Ablehnung bei einem Kreditinstitut kein Hinderungsgrund, weitere Anfragen bei anderen Kreditinstituten zu stellen.
Kreditwürdig sind Personen und Unternehmen, von welchen eine vertragsgemäße Erfüllung der Kreditverpflichtungen erwartet werden kann. Dabei unterscheidet man die persönliche und materielle Kreditwürdigkeit. Die persönliche Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn derjenige, der für sich selbst oder sein Unternehmen einen Kredit in Anspruch nimmt, aufgrund seiner Zuverlässigkeit, seiner fachlichen und beruflichen Qualifikation sowie seiner unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen verdient.
Materielle Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn die gegenwärtigen und künftig zu erwartenden wirtschaftlichen Verhältnisse Zins- und Rückzahlungsleistungen als gesichert erscheinen lassen.
Die Merkmale der Kreditwürdigkeit sind wie folgt unterteilt:
- Private Haushalte:
- Einkommensverhältnisse
- Vermögenssituation
- Unternehmen:
- Ertragslage
- Liquiditätslage
- Vermögens-und Kapitalstruktur
Durch die Kreditinstitute erfolgt die Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen. Diese umfassen Belege, welche die Einkommensverhältnisse darstellen (Lohn-oder Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Steuerbescheide, Bescheide über Mieteinnahmen usw.) und Nachweise, welche persönliche Auskunft über den Kreditnehmer geben (Schufa-Auskunft, Auskünfte von Inkasso-und ähnlichen Unternehmen).
Nach intensiver Prüfung erhält der Anfragende dann einen Bescheid, welcher positiv oder negativ ausfallen kann.
Kategorie: Kreditwelt | Kommentare deaktiviert