Kreditblog von Maxxkredit

Kredit - Geld - Finanzen

Archiv für Februar, 2009

Kreditinstitute

Montag 23. Februar 2009 von admin

Als Kreditinstitute bezeichnet man alle Unternehmen, welche Bankgeschäfte betreiben und deren Geschäftsumfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern (§1 des Kreditwesengesetzes).

Kreditinstitute im Sinne des Gesetzes sind

- Regionalbanken, Großbanken und Privatbanken
- Zweigstellen ausländischer Banken
- Realkreditinstitute, Girozentralen, Sparkassen und Volksbanken
- Kapitalanlagegesellschaften

Keine Kreditinstitute hingegen sind die Deutsche Bundesbank, öffentlich-rechtliche Bausparkassen, Versicherungsunternehmen und Pfandleih-Unternehmen.

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Kreditlinie

Mittwoch 18. Februar 2009 von admin

Kreditlinie ist eine andere Bezeichnung für den Begriff Kreditlimit. Dabei stellt die Kreditlinie den Kreditbetrag dar, welcher ein Kunde maximal eingeräumt bekommen kann. Als offene Kreditlinie wird der Differenzbetrag zwischen einem schon eingeräumten Kredit und der tatsächlichen Inanspruchnahme bezeichnet.

Die Kreditlinie kann mit dem Kreditnehmer vertraglich vereinbart werden oder eigenständig von der Bank festgelegt sein. (meist bei Konsumentenkrediten) Im internationalen Zahlungsverkehr werden Kreditlinien auch als Swing sowie in der Geld- und Finanzpolitik als Kreditplafond bezeichnet.

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Aktionskredit

Dienstag 17. Februar 2009 von admin

Als Aktionskredit bezeichnet man einen Kredit, dessen Konditionen nur während eines bestimmten Zeitraums gelten. Insbesondere in den Zeiten vor Weihnachten oder anderen Feiertagen bieten Banken vermehrt Aktionskredite an. Dabei sind die Laufzeiten und Zinssätze des Aktionskredites genau festgelegt.

Ziel dieses Angebotes ist in erster Linie die Neuakquise von Kunden und eine positive Werbung für das Kreditunternehmen. Dabei werden oftmals auch Kunden “angenommen”, denen man im “Normalfall” nicht unbedingt einen Kredit gewähren würde. Diese Kunden erhalten dann aber schließlich nicht die Konditionen des Aktionskredites, sondern werden bonitätsabhängig behandelt. 

Außer von Banken und Finanzinstituten  werden solche Aktions-kredite auch verstärkt von großen Dienstleistungsunternehmen der Unterhaltungs-Elektronik, von Möbelhäusern und auch Discountern angeboten.

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Kreditwürdigkeit

Montag 9. Februar 2009 von admin

Als Kreditwürdigkeit bezeichnet man die von einem Kreditgeber dem Kreditnehmer zugeordneten Eigenschaften, welche erwarten lassen, daß der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag erfüllen wird. Sie ist eine Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Kredites und bestimmt sich nach Zuverlässigkeit und Qualifikation des Kreditnehmers sowie nach seinen Einkommens-, Vermögens- und Ertragsverhältnissen.

Die Kreditwürdigkeit des Einzelnen ist jedoch von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich. Eine unzureichende Kreditwürdigkeit bei Kreditinstitut A sagt noch lange nicht, daß der Kreditantragsteller bei Kreditinstitut B ebenfalls als nicht kreditwürdig eingestuft wird. Somit ist eine Ablehnung bei einem Kreditinstitut kein Hinderungsgrund, weitere Anfragen bei anderen Kreditinstituten zu stellen.

Kreditwürdig sind Personen und Unternehmen, von welchen eine vertragsgemäße Erfüllung der Kreditverpflichtungen erwartet werden kann. Dabei unterscheidet man die persönliche und materielle Kreditwürdigkeit. Die persönliche Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn derjenige, der für sich selbst oder sein Unternehmen einen Kredit in Anspruch nimmt, aufgrund seiner Zuverlässigkeit, seiner fachlichen und beruflichen Qualifikation sowie seiner unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen verdient.

Materielle Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn die gegenwärtigen und künftig zu erwartenden wirtschaftlichen Verhältnisse Zins- und Rückzahlungsleistungen als gesichert erscheinen lassen.
Die Merkmale der Kreditwürdigkeit sind wie folgt unterteilt:

  • Private Haushalte:
    - Einkommensverhältnisse
    - Vermögenssituation
  • Unternehmen:
    - Ertragslage
    - Liquiditätslage
    - Vermögens-und Kapitalstruktur

Durch die Kreditinstitute erfolgt die Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen. Diese umfassen Belege, welche die Einkommensverhältnisse darstellen (Lohn-oder Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Steuerbescheide, Bescheide über Mieteinnahmen usw.) und Nachweise, welche persönliche Auskunft über den Kreditnehmer geben (Schufa-Auskunft, Auskünfte von Inkasso-und ähnlichen Unternehmen).

Nach intensiver Prüfung erhält der Anfragende dann einen Bescheid, welcher positiv oder negativ ausfallen kann.

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