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Zinsen

Zinsen sind die Vergütung für geliehene oder vermietete Finanz- oder Sachgüter, die Höhe der
Zinsen wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt und in Prozent ausgedrückt. Der Zinsbetrag
berechnet sich aus dem Zinssatz, der Leihfrist und dem geliehenen Kapital.

Die Höhe des Zinssatzes wird meist in Verträgen festgehalten, z.B. in Kredit- oder Mietverträgen
oder auch in Sparverträgen. Wird der Zinssatz nicht vertraglich vereinbart, so ist die Höhe des
gesetzlichen Zinses entscheidend. Dieser Zinssatz liegt im allgemeinen bei 4%, bei beiderseitigen
Handelsgeschäften bei 5%. Die Grundlagen dazu werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §246)
und für Kaufleute vom Handelsgesetzbuch (HGB §352) geregelt.

Zinsen für Finanzgüter werden von Kreditinstituten für geliehenes Geld in Form von Krediten oder
Darlehen erhoben. Dabei unterscheidet man zwischen kurz- und langfristigen Krediten. Wird ein
kurzfristiger Kredit aufgenommen, berechnet sich der Zinsbetrag an Hand des gültigen Zinses auf
dem Geldmarkt. Wird aber ein langfristiger Kredit aufgenommen, berechnet sich der Zinsbetrag
an Hand des Kapitalmarktzinses auf dem Kapitalmarkt.

Natürlich erhält der Kunde auch Zinsen vom Kreditinstitut für seine Spareinlagen. Weil Zinsen
auch Kapitalerträge sind, müssen diese auch als Kapitaleinkünfte versteuert werden. Zinsen für
Sachgüter werden z.B. als Pacht oder Miete für die Überlassung einer Wohnung, eines Gebäudes,
einer Garage oder eines Grundstücks erhoben.

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