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Todesfallabsicherung

Bei einer Kreditaufnahme wird durch die finanzierenden Banken die Absicherung des Kreditausfallrisikos
empfohlen. Mit einer Kredit-Restschuldversicherung kann der Kreditnehmer dafür sorgen, daß das Risiko
abgesichert ist. Bestandteile der Restschuldversicherung sind dabei die Todesfallabsicherung sowie eine
Absicherung des Kreditnehmers bei Eintritt von Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit.

Bei Tod des Kreditnehmers müssen die Erben die Raten bzw. die mögliche Restschuld eines bestehenden
Kredites übernehmen, eine Todesfallabsicherung ist deshalb in jedem Falle zu empfehlen. Bei Abschluß
des Kredites informiert das finanzierende Institut den Kreditnehmer über mögliche Risiken und versichert
auf Wunsch das Todesfallrisiko.

Die Versicherungsbeiträge werden zur Nettokreditsumme hinzugerechnet und erhöhen die monatlichen
Kreditraten. Eine Alternative, die jedoch von vielen Banken nur äußerst ungern akzeptiert wird, ist der
Abschluß einer separaten Todesfallabsicherung. Diese ist meist viel kostengünstiger und auch über die
Kreditlaufzeit hinaus weiter fortführbar. Natürlich hat der Kreditnehmer auch die Möglichkeit, bereits
bestehende Lebensversicherungen als Todesfallabsicherung einzubringen.

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