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Tilgungsaussetzung

Die monatlichen Raten eines Kredites setzen sich in der Regel aus einem Tilgungsanteil und einem Zinsanteil
zusammen. In den ersten Monaten der Kreditlaufzeit nimmt der Zinsanteil einen großen Teil der monatlichen
Raten ein. Im Laufe der Zeit erhöht sich der Tilgungsanteil immer mehr, während sich der Zinsanteil verringert.

Gerade im Bereich der Immobilienfinanzierung, also beim Erwerb von Wohneigentum, besteht jedoch die
Möglichkeit der so genannten Tilgungsaussetzung. Dabei zahlt der Kreditnehmer während der vereinbarten
Laufzeit des Kredites nur Zinsen, die ursprüngliche Summe des aufgenommenen Kredites bleibt in voller Höhe
bestehen. Am Ende der Laufzeit, bei Immobilien meist zwischen 10 und 30 Jahren, wird die Gesamtsumme in
einem Betrag fällig.

Da der Kreditnehmer in den meisten Fällen nicht in der Lage sein wird, diesen Betrag aus eigenen Mitteln zu
finanzieren, verfügt das Modell der Tilgungsaussetzung über einen zweiten Bestandteil. Gleichlaufend mit der
Aufnahme des Kredites wird eine Lebensversicherung - wahlweise ein Bausparvertrag oder Kombination
von beidem - abgeschlossen. Die zu erwartende Endauszahlung entspricht der Höhe dieses aufgenommenen
Kredites.

Die Laufzeit der abgeschlossenen Lebensversicherung ist dabei ebenfalls mit der Kredit-Laufzeit identisch.
Die geschlossenen Verträge - Lebensversicherung oder Bausparvertrag - werden an die finanzierende Bank
abgetreten, die Endauszahlung erhält die Bank direkt vom Versicherungsunternehmen oder der Bausparkasse.
Vorteil der Tilgungsaussetzung ist in den meisten Fällen eine deutlich geringere monatliche Gesamtbelastung
aus der Kombination Zinszahlung und Beitragszahlung.

Gerade für Haushalte mit einem geringeren monatlichen Einkommen stellt deswegen die Tilgungsaussetzung
eine Alternative dar. Als Nachteil kann sich jedoch die zu erwartende Endauszahlung der Lebensversicherung
erweisen. Bei Abschluß des Vertrages wird mit zu erwartenden Überschüssen und Zinsen auf die eingezahlten
Beiträge gerechnet, welche aber sehr oft nicht erreicht werden. Versicherungsunternehmen haben jederzeit
die Möglichkeit, Überschüsse und Zinsen nach oben oder unten zu verändern.

Werden dann am Ende der Versicherungslaufzeit die erforderlichen Auszahlungssummen nicht erreicht, muß
der Kreditnehmer eine separate Nachfinanzierung des fehlenden Betrages in Kauf nehmen. Deshalb muß man
sich bereits vor Vertragsabschluß über Chancen und Risiken einer Tilgungsaussetzung informieren.

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