Tilgung
Im Kredit- und Bankenwesen wird der Begriff Tilgung für die Rückzahlung einer definierten Forderung
verwandt. Jeder Kredit, jede Hypothek - grundsätzlich jede Schuld muß getilgt werden. Die Tilgung
kann zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber unterschiedlich vereinbart werden.
Bei kleineren Verbraucherdarlehen wird die Rückzahlung meistens in festen monatlichen Beträgen vor-
genommen. Bei anderen Darlehensformen, insbesondere bei Hypotheken- und Privatkrediten, ist die
Schuld an einem genauen Fälligkeitstag zu tilgen. Während der Laufzeit sind in diesem Fall lediglich die
Zinsen zu zahlen. Am kundenfreundlichsten ist das so genannte Annuitätendarlehen, weil sich hierbei
die Schuldsumme kontinuierlich verringert. Grundsätzlich ist die Tilgung zwischen Kreditnehmer und
Kreditgeber immer frei verhandelbar, gesetzliche Vorgaben zur Tilgung gibt es dabei nicht.
Banken und Sparkassen sind in Deutschland verpflichtet, dem Kunden einen genauen Tilgungsplan zu
erstellen, der alle relevanten Vertragsdaten zur Abzahlung enthält. An Hand des Tilgungsplanes kann
der Kunde jederzeit seine offene Restschuld ersehen. Kommt der Kunde in finanzielle Schwierigkeiten,
können beide Vertragsparteien eine vorübergehende Tilgungsaussetzung vereinbaren.
Die meisten Darlehensverträge enthalten eine Klausel zur vorzeitigen Tilgung. Diese kann in einzelnen
größeren Teilbeträgen oder in einer Gesamtsumme erfolgen, in diesem Fall berechnen Kreditinstitute
so genannte Vorfälligkeitsentschädigungen.
Der Begriff Tilgung umfaßt die gesamte Rückzahlung inklusive aller Kreditgebühren und Kreditzinsen.
Umgangssprachlich wird mit der Tilgung jedoch oft nur die Begleichung der tatsächlichen Kreditsumme
gemeint und die Zinszahlung gesondert gesehen.



