Nominalzins
Der Begriff Nominalzins ist bei der Vergabe bzw. bei der Aufnahme eines Kredites von Bedeutung. Er dient
zusammen mit dem effektiven Zins zur Berechnung der Kosten oder der Höhe der Raten eines Kredites.
Gerade bei der Aufnahme eines Onlinekredites, bei der die persönliche Beratung fehlt, sollte ein Verbraucher
diese Unterscheidung genau beachten. Der Nominalzins ist dabei der im Kreditvertrag zwischen Kreditgeber
und Kreditnehmer vereinbarte Zinssatz. Dieser kann über die gesamte Laufzeit fest vereinbart oder auch
variabel sein. Zur Beurteilung der tatsächlichen Kosten eines Kredites oder zur Vergleichbarkeit verschiede-
ner Kreditangebote ist er für den Verbraucher jedoch nicht geeignet.
Für den Kunden aussagekräftiger und nachvollziehbarer ist der effektive Zinssatz. Dieser errechnet sich aus
den Gesamtkosten eines Kredites - der Darlehenshöhe, den fälligen Bearbeitungsgebühren, Kreditvermitt-
lungskosten und den Prämien für die in der Regel abzuschließende Restschuldversicherung.
Je nach Vertragsgrundlage fallen manchmal weitere Kosten wie Kontoführungsgebühren an. Zur Ermittlung
eines günstigen Kredites aus einer Auswahl von Angeboten sollte der Kreditnehmer deshalb den effektiven
Zins zugrunde legen. Zur Berechnung stehen dem Verbraucher entsprechende Onlinevergleiche im Internet
zur Verfügung. Die Kreditinstitute werben dagegen natürlich lieber mit dem meist 0,1 bis 0,2% niedrigeren
Nominalzins, sind allerdings gesetzlich verpflichtet, immer auch den effektiven Zins mit anzugeben.



