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Legitimationsprüfung

Egal ob man ein Konto eröffnet, eine Kreditkarte bestellt, einen größeren Geldbetrag einzahlt oder
ein Darlehen bei einer Bank aufnimmt - man benötigt immer ein gültiges Legitimationspapier, damit
die Bank die Legitimationsprüfung durchführen kann. Zu genau dieser sind nämlich alle Banken und
Finanzinstitute verpflichtet, die einem neuen Kunden ein Konto, Darlehen oder eine Kreditkarte be-
reitstellen.

Warum gibt es die Legitimationsprüfung?
Die Legitimationsprüfung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, damit in Deutschland kein Konto auf
einen erfundenen, erdichteten oder sonst irgendwie ausgedachten Namen eröffnet werden kann.
Dies schreibt der Gesetzgeber im §154 der Abgabenordnung vor.

Desweiteren muß die Bank eine Legitimationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz durchführen.
Dieses Gesetz besagt, daß kein Geld aus kriminellen, terroristischen oder sonstigen rechtswidrigen
Handlungen oder aus deren Institutionen stammen darf. Es gibt bestimmte Vorgaben, ab wann die
Legitimationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz durchgeführt werden muß. Sollte sich bei einer
Prüfung der Verdacht einer illegalen Handlung ergeben, ist durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu
ermitteln, woher das Geld stammt.

Wie kann man sich legitimieren?
Die Legitimationsprüfung wird grundsätzlich mit einem gültigen Personalausweis durchgeführt. Dort
sind alle benötigten Daten wie Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Ausweis-
nummer sowie das Ausstellungsdatum und die ausstellende Behörde vermerkt. Auch ist es möglich,
sich mit einem gültigen Reisepaß zu legitimieren. Auf dem Reisepaß befinden sich ebenfalls alle er-
forderlichen Daten - siehe auch Postidentverfahren

Andere Ausweismöglichkeiten wie Abstammungsurkunden oder Kinderausweise gelten nur für die
Legitimation eines Minderjährigen. Sie werden bei Erwachsenen nicht anerkannt, da der deutsche
Staat die Ausweispflicht vorschreibt.

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