Legitimationsprüfung

Egal ob man ein Konto eröffnet, eine Kreditkarte bestellt, einen größeren Geldbetrag einzahlt oder ein Darlehen bei einer Bank aufnimmt – man benötigt immer ein gültiges Legitimationspapier, damit die Bank die Legitimationsprüfung durchführen kann. Zu genau dieser sind nämlich alle Banken und Finanzinstitute verpflichtet, die einem neuen Kunden ein Konto, Darlehen oder eine Kreditkarte bereitstellen.

Warum gibt es die Legitimationsprüfung?
Die Legitimationsprüfung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, damit in Deutschland kein Konto auf einen erfundenen, erdichteten oder sonst irgendwie ausgedachten Namen eröffnet werden kann. Dies schreibt der Gesetzgeber im §154 der Abgabenordnung vor.

Des weiteren muss die Bank eine Legitimationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz durchführen. Dieses Gesetz besagt, dass kein Geld aus kriminellen, terroristischen oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen oder aus deren Institutionen stammen darf. Es gibt bestimmte Vorgaben, ab wann die Legitimationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz durchgeführt werden muss. Sollte sich bei einer Prüfung der Verdacht einer illegalen Handlung ergeben, ist durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu ermitteln, woher das Geld stammt.

Wie kann man sich legitimieren?
Die Legitimationsprüfung wird grundsätzlich mit einem gültigen Personalausweis durchgeführt. Dort sind alle benötigten Daten wie Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Ausweisnummer sowie das Ausstellungsdatum und die ausstellende Behörde vermerkt. Auch ist es möglich, sich mit einem gültigen Reisepass zu legitimieren. Auf dem Reisepass befinden sich ebenfalls alle erforderlichen Daten – siehe auch Postidentverfahren

Andere Ausweismöglichkeiten wie Abstammungsurkunden oder Kinderausweise gelten nur für die Legitimation eines Minderjährigen. Sie werden bei Erwachsenen nicht anerkannt, da der deutsche Staat die Ausweispflicht vorschreibt.

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