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Leasing

Der Begriff Leasing kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie mieten oder pachten. Beim Leasing
überläßt ein Leasinggeber einem Leasingnehmer ein bestimmtes Gut für einen vertraglich festgelegten Zeit-
raum. In Deutschland wohl am bekanntesten ist das Leasing bei Fahrzeugen im gewerblichen Bereich. Der
Leasingnehmer zahlt an den Leasinggeber die im Vertrag festgelegten Raten und gibt am Ende der Laufzeit
den Leasinggegenstand wieder zurück. Mit den Leasingraten zahlt der Leasingnehmer für den Wertverlust
des Gegenstandes und Zinsen.

Leasingverträge sind am ehesten mit Mietverträgen vergleichbar. Mit dem Abschluß eines Leasingvertrages
kann der Leasingnehmer seine Liquidität schonen, die zu zahlenden Raten sind als Betriebskosten absetzbar,
wenn kein automatischer Eigentumserwerb vereinbart wird. Leasingverträge sind an bestimmte Bedingungen
geknüpft, z.B. darf beim Fahrzeugleasing der Restwert des Fahrzeuges am Ende der Vertragslaufzeit nicht
weniger als 10% betragen.

Für die gewerblichen Kunden ist Leasing nur attraktiv, wenn sie mit der Ausübung ihres Gewerbes Gewinne
erzielen und mit der Leasingrate die Steuerlast drücken können. Besteht aber die Möglichkeit, während der
Leasinglaufzeit in die Insolvenz zu gehen, ist vom Leasing abzuraten, da Leasingverträge über den Zeitraum
ihrer Laufzeit unkündbar sind. Manche Leasinggeber gestatten ihren Kunden in einem solchen Fall einen ge-
eigneten Nachmieter zu finden, der mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag einsteigt.

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