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Kreditversicherung

Je nach Höhe eines aufgenommenen Kredites kann es sinnvoll sein, eine Kreditversicherung abzuschließen.
Dabei handelt es sich um eine Versicherung, die in dem Fall eintritt, wenn ein Kreditnehmer zahlungsunfähig
ist und die Tilgungsraten nicht mehr an die Bank gezahlt werden können. Dies kann durch plötzliche Arbeits-
losigkeit der Fall sein, auch im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit deckt die Kreditversicherung die Zahlung
der monatlichen Raten ab.

Die Kreditversicherung wird zeitgleich mit dem Kreditvertrag geschlossen. Dabei zahlt der Kreditnehmer neben
den monatlichen Tilgungsraten einen bestimmten Betrag, der frei vereinbart werden kann und sich in der
Regel nach der Höhe der Kreditsumme richtet, in die Versicherung ein. Der Vorteil der Versicherung ist, daß
die Familie des Kreditnehmers keinen Forderungen der Bank nachkommen muß, wenn Zahlungsunfähigkeit
eintritt. Die Versicherung tritt dann für die restliche Kreditsumme ein.

Die Kreditversicherung findet auch im Geschäftsleben Anwendung, um z.B. Verkäufer oder Dienstleister vor
ausbleibenden Zahlungen durch Geschäftspartner abzusichern. Die Versicherungssumme richtet sich in dem
Falle nach der Größe des Unternehmens und dessen Umsatz. Hier gibt es für die Kreditversicherung auch die
Bezeichnung Forderungsausfallversicherung. Die Versicherung tritt auch ein, wenn der Geschäftspartner über
einen längeren Zeitraum im Zahlungsverzug ist und nicht abgeschätzt werden kann, ob er noch ausstehenden
Verpflichtungen nachkommen wird.

Die Notwendigkeit einer derartigen Kreditversicherung muß also von jedem selbst eingeschätzt werden. Der
Kreditnehmer sollte sich von der kreditgebenden Bank keinesfalls zum Abschluß einer solchen Versicherung
drängen lassen, immerhin sind damit regelmäßige Mehrkosten verbunden.

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