Kreditlaufzeit
Vor der Vergabe eines Kredites werden im Kreditvertrag alle Formalitäten genau festgelegt. Ein ganz
entscheidendes Kriterium ist die Kreditlaufzeit, hier vereinbaren der Kreditgeber und der Kreditnehmer in
der Regel verbindlich, in welcher Zeit der Kredit getilgt sein muß.
Diese Zeit kann unterschiedlich lang sein. Je länger die Kreditlaufzeit ist, umso höher sind die Zinsen und
eventuelle sonstige Kosten, die der Kreditnehmer zahlen muß. Viele Geldinstitute verlangen vom Kredit-
nehmer den Abschluß einer Restschuldversicherung, mit längeren Kreditlaufzeiten erhöhen sich auch
diese Kosten. Andererseits können durch eine längere Laufzeit des Kreditvertrages die monatlichen Raten
niedriger sein, damit sind sie für den Darlehensnehmer eher bezahlbar.
Der Kreditnehmer sollte vor Abschluß des Vertrages genau prüfen, was für ihn günstig ist. Wenn die Raten
machbar sind, sollte die Kreditlaufzeit immer so kurz wie möglich vereinbart werden. Meist ist die vereinbarte
Kreditlaufzeit über den gesamten Zeitraum bindend. Nur wenige Kreditverträge bieten die Möglichkeit, daß
die Laufzeit des Darlehens vom Kreditnehmer ohne Nachteile verkürzt werden kann.
Möchte der Kreditnehmer den Kredit vor Ablauf der Zeit zurückzahlen, berechnet die Bank in der Regel eine
Vorfälligkeitsentschädigung. Dann muß der Kreditnehmer einen Teil der Zinsen, die dem Kreditinstitut durch
die frühere Rückzahlung entgehen, zahlen. Bei einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung kann es attraktiver
sein, wenn das vorhandene Geld günstig angelegt und die Kreditlaufzeit eingehalten wird.



