Kreditfähigkeit
Die Kreditfähigkeit ergibt sich aus der Geschäftsfähigkeit des Antragstellers, inwieweit dieser geschäftsfähig
und berechtigt ist, rechtswirksam Kreditverträge abzuschließen. Liegen keine besonderen Bedingungen -
Betreuung, Einwilligungsvorbehalt in finanziellen Angelegenheiten - vor, ist dies in Deutschland in der Regel
nach dem 21. Lebensjahr gegeben. Der Bürger ist dann uneingeschränkt geschäftsfähig, er kann nun selbst
Verträge - auch Kreditverträge - abschließen.
Ein weiteres Kriterium für die Kreditfähigkeit sind vorhandene Sicherheiten. Jeder Kreditgeber verleiht sein
Geld mit Zinsen und möchte es nach Ablauf der vereinbarten Zeit mit großer Sicherheit wieder zurück haben.
Der Kreditnehmer muss nachweisen, dass er in der Lage ist, die geforderten Raten regelmäßig zu zahlen. Bei
einem normalen Ratenkredit kann dazu schon ein regelmäßiges Einkommen genügen. Bei größeren Summen
und längeren Laufzeiten werden weitere Sicherheiten verlangt - dabei kann es sich z.B. um Vermögen, eine
Lebensversicherung oder bei Immobilien um die Eintragung einer Grundschuld handeln. Auch eine Bürgschaft
kann als Sicherheit dienen.
Meistens holt das Kreditinstitut eine Schufa Auskunft zur Überprüfung der Kreditfähigkeit ein. Bei der Schufa
werden alle Informationen der Bürger, die in Verbindung mit Geldgeschäften stehen, erfasst und gespeichert.
An Hand der Schufa-Auskunft erhält jeder Antragsteller eine individuelle Bewertung, die Auskunft über seine
Kreditfähigkeit gibt. Für diese Einschätzung gibt es kein festgelegtes Schema, jedes Kreditinstitut legt für die
Kreditfähigkeit andere Bedingungen fest. So kann es passieren, dass der Kredit bei einer Bank abgelehnt und
bei einem anderen Kreditinstitut unter den gleichen Voraussetzungen genehmigt wird.



