Kreditfähigkeit

Die Kreditfähigkeit ergibt sich aus der Geschäftsfähigkeit des Antragstellers, inwieweit dieser geschäftsfähig und berechtigt ist, rechtswirksam Kreditverträge abzuschließen. Liegen keine besonderen Bedingungen – Betreuung, Einwilligungsvorbehalt in finanziellen Angelegenheiten – vor, ist dies in Deutschland in der Regel nach dem 21. Lebensjahr gegeben. Der Bürger ist dann uneingeschränkt geschäftsfähig, er kann nun selbst Verträge – auch Kreditverträge – abschließen.
Ein weiteres Kriterium für die Kreditfähigkeit sind vorhandene Sicherheiten. Jeder Kreditgeber verleiht sein Geld mit Zinsen und möchte es nach Ablauf der vereinbarten Zeit mit großer Sicherheit wieder zurück haben. Der Kreditnehmer muss nachweisen, dass er in der Lage ist, die geforderten Raten regelmäßig zu zahlen. Bei einem normalen Ratenkredit kann dazu schon ein regelmäßiges Einkommen genügen. Bei größeren Summen und längeren Laufzeiten werden weitere Sicherheiten verlangt. Dabei kann es sich z.B. um Vermögen, eine Lebensversicherung oder bei Immobilien um die Eintragung einer Grundschuld handeln. Auch eine Bürgschaft kann als Sicherheit dienen.
Meistens holt das Kreditinstitut eine Schufa-Auskunft zur Überprüfung der Kreditfähigkeit ein. Bei der Schufa werden alle Informationen der Bürger, die in Verbindung mit Geldgeschäften stehen, erfasst und gespeichert. An Hand der Schufa-Auskunft erhält jeder Antragsteller eine individuelle Bewertung, die Auskunft über seine Kreditfähigkeit gibt. Für diese Einschätzung gibt es kein festgelegtes Schema, jedes Kreditinstitut legt für die Kreditfähigkeit andere Bedingungen fest. So kann es passieren, dass der Kredit bei einer Bank abgelehnt und bei einem anderen Kreditinstitut unter den gleichen Voraussetzungen genehmigt wird.
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