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Kredit Sondertilgung

In vielen Kreditverträgen findet sich heute die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten. Eine Sondertilgung,
die außerhalb der normalen Rate geleistet wird, reduziert entweder die monatliche Rate oder aber verkürzt
die Laufzeit des Kredites. In jedem Fall sorgen Sondertilgungen dafür, daß die Darlehenskosten insgesamt
reduziert werden, denn die Zinsbelastung sinkt.

Für Sondertilgungen müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden, oft können sie jedoch nur einmal
pro Jahr geleistet werden. Bei Ratenkrediten haben Kreditnehmer meistens bereits nach sechs Monaten die
Möglichkeit, eine Sondertilgung zu leisten. Hierbei muß die Sondertilgung in vielen Fällen eine Mindesthöhe,
oft drei Monatsraten, aufweisen. Gleichzeitig ist es bei Ratenkrediten möglich, das Darlehen mit einer Frist
von drei Monaten vollständig zurück zu zahlen.

Auch bei Baufinanzierungen werden immer häufiger Vereinbarungen zur Sondertilgung in den Kreditvertrag
integriert. Auch hier muß die Sondertilgung oft eine Mindesthöhe aufweisen, beispielsweise 2.500 Euro. Meist
dürfen nur maximal 5-10% der Kreditsumme, je nach Vereinbarung, pro Jahr getilgt werden. Die Gesamthöhe
der Sondertilgungen darf während der Kreditlaufzeit 50% nicht überschreiten.

Höhere Sondertilgungen sind meistens ausgeschlossen bzw. an die normalen Kündigungsfristen gebunden.
Je nach Institut können Sondertilgungen sowohl mit als auch ohne Gebühren (Vorfälligkeitsentschädigungen)
erbracht werden. Sofern Gebühren hierfür berechnet werden, ist dies entweder im Kreditvertrag oder aber
in den Konditionslisten der Kreditinstitute zu finden. Um eine Sondertilgung durchführen zu können, ist kein
schriftlicher Antrag bei der Bank notwendig. In der Regel genügt die Zahlung des Sondertilgungsbetrages
unter Angabe der Darlehensnummer auf ein von der Bank benanntes Referenzkonto.

Bei Ratenkrediten kann die Sondertilgung auch direkt vom Girokonto gezogen werden, hierzu ist es jedoch
erforderlich, der finanzierenden Bank vorab die Höhe des Betrages sowie das Datum der Abbuchung mitzu-
teilen. Sondertilgungen sollten jedoch nur geleistet werden, wenn der finanzielle Spielraum des Kunden auch
weiterhin gewährleistet ist. Die Faustregel besagt, daß man eine Sondertilgung nur dann leisten sollte, wenn
man trotzdem noch über eine Geldreserve von ca. 2-3 Monatsgehältern verfügt.

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