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Kreditbürgschaft

Wer einen Kredit aufgenommen hat, muß diesen natürlich auch gemäß der Vereinbarung mit dem
Kreditgeber zurückzahlen. Um dies zu gewährleisten, verlangen die finanzierenden Banken bei der
Kreditvergabe oft Sicherheiten. Sollten keine ausreichenden Sicherheiten wie z.B. Immobilien- oder
Grundbesitz vorhanden sein und der Kreditnehmer verfügt über kein geregeltes Einkommen, kann
auch eine so genannte Kreditbürgschaft als Sicherheit dienen.

Bei einer Kreditbürgschaft übernimmt der Bürge die Rückzahlung der Kreditraten, wenn Zahlungen
durch den Kreditnehmer ausbleiben. Die Kreditbürgschaft setzt deshalb ein Vertrauensverhältnis
zwischen dem Bürgen und dem Kreditnehmer voraus. Der Bürge sollte einen guten finanziellen
Ruf besitzen, damit ihn die Bank als vollwertige Sicherheit akzeptiert. Kreditverträge werden heute
häufig unter Einsatz einer Kreditbürgschaft abgeschlossen, meist werden nahe Verwandte oder die
Ehepartner als Bürgen eingesetzt.

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