Effektivzins
Der Effektivzins wird auch als effektiver Jahreszins bezeichnet und in dieser Form im allgemeinen Sprachgebrauch
häufiger verwendet. Er ist verständlich ausgedrückt der Preis für einen Kredit oder eine Anleihe. Im Speziellen ist
der Effektivzins der Zinssatz, der auf so genannte nominale Kosten erhoben wird. Er bezieht sich dabei immer auf
ein Jahr.
Die Zahlenangabe wird nach einer speziellen Zinssatzberechnung durchgeführt und in einer prozentualen Zahl aus-
gedrückt. Der Effektivzinssatz ist schwankend und unterliegt verschiedenen Einflüssen. Wesentliche Faktoren, die
die Höhe des Effektivzinses bestimmen, sind der Nominalzinssatz, der Tilgungszeitraum und die Dauer der Zins-
festschreibung.
Der effektive Jahreszins hat insbesondere für die Aufnahme unterschiedlicher Darlehen und Kredite Bedeutung. Die
jeweiligen Banken und Kreditinstitute errechnen den Effektivzins unter Einbeziehung der Bearbeitungsgebühr, fest-
gelegter Tilgungsfreijahre, spezieller Darlehensgebühren und einem Kreditrückzahlungsersatz. Somit wirkt sich der
Effektivzinssatz erhöhend auf das jeweilige Darlehen oder den Kredit aus. Bei Kauf oder Abnahme unterschiedlicher
Konsumgüter oder Leistungen wird immer der effektive Jahreszins angegeben. Unter Tilgung wird die Rückzahlung
der Darlehenssumme inklusive des aus dem Effektivzinssatz ermittelten Geldbetrag verstanden.
Der Verbraucher hat somit die Möglichkeit, auch selbst den Effektivzins zu berechnen. Dies hat den Vorteil, daß er
vor der Kreditaufnahme einzelne Effektivzinssätze vergleichen kann und bei der Vergabe den günstigsten Anbieter
wählt. Zur Vorbeugung von Preiswucher im Rahmen des Kreditwesens wird der Effektivzinssatz in der Preisangaben-
verordnung geregelt.



