Effektivzins
Der Effektivzins wird auch als effektiver Jahreszins bezeichnet und in dieser Form im allgemeinen
Sprachgebrauch häufiger verwendet. Er ist verständlich ausgedrückt der Preis für einen Kredit oder
eine Anleihe. Im Speziellen ist der Effektivzins der Zinssatz, der auf so genannte nominale Kosten
erhoben wird. Er bezieht sich dabei immer auf ein Jahr.
Die Zahlenangabe wird nach einer speziellen Zinssatzberechnung durchgeführt und in einer prozen-
tualen Zahl ausgedrückt. Der Effektivzinssatz ist schwankend und unterliegt dabei verschiedenen
Einflüssen. Wesentliche Faktoren, die die Höhe des Effektivzinses bestimmen, sind die Dauer der
Zinsfestschreibung, der Nominalzinssatz und der Tilgungszeitraum.
Der effektive Jahreszins hat insbesondere für die Aufnahme unterschiedlicher Darlehen und Kredite
Bedeutung. Die jeweiligen Banken und Kreditinstitute errechnen den Effektivzins unter Einbeziehung
der Bearbeitungsgebühr, festgelegter Tilgungsfreijahre, spezieller Darlehensgebühren sowie einem
Kreditrückzahlungsersatz. Somit wirkt sich der Effektivzinssatz erhöhend auf das jeweilige Darlehen
oder den Kredit aus. Bei Kauf oder Abnahme unterschiedlicher Konsumgüter oder Leistungen wird
immer der effektive Jahreszins angegeben. Unter Tilgung versteht man die Rückzahlung einer
Darlehenssumme inklusive des aus dem Effektivzinssatz ermittelten Geldbetrages.
Der Verbraucher hat somit die Möglichkeit, auch selbst den Effektivzins zu berechnen. Dies hat den
Vorteil, dass er vor der Kreditaufnahme einzelne Effektivzinssätze vergleichen kann und bei einer
Kreditvergabe den günstigsten Anbieter wählt. Zur Vorbeugung von Preiswucher im Rahmen des
Kreditwesens wird der Effektivzinssatz in der Preisangabenverordnung geregelt.



