Betriebsmittelkredit
Ein Betriebsmittelkredit ist ein kurzfristiger Kredit, der einem Unternehmen zur Anschaffung von Waren,
Roh- und Hilfsstoffen und zur Vorfinanzierung kurzfristiger Ausgaben (etwa Lohnzahlungen) dient. Er
eignet sich daher nicht für langfristige Investitionen, z.B. in Gebäude, Grundstücke oder Maschinen.
Der Betriebsmittelkredit wird von der Hausbank meist als Kontokorrentkredit geführt, Zinsen fallen nur
für tatsächlich beanspruchte Beträge bis zur vereinbarten Kreditlinie an. Weil so geführte Kredite jedoch
teuer sind, sollte man nicht versuchen, diese ausschließlich über einen Kontokorrentkredit abzudecken.
Die Laufzeit des Betriebsmittelkredites liegt meistens bei einem Jahr, wird aber üblicherweise regelmäßig
prolongiert, so dass die meisten Betriebsmittelkredite in der Praxis langfristige Kredite sind. Dabei gilt zu
bedenken, dass vor jeder Laufzeitverlängerung eine neue Bonitätsprüfung durchgeführt wird.
Weil der Betriebsmittelkredit vorrangig zur Liquiditätssicherung zwischen Kostenanfällen und Einnahmen
gedacht ist, sollte seine Rückführung idealerweise aus den Erlösen des Unternehmens erfolgen. Notar-
und Rechtsanwaltskosten sowie Aufwendungen für die Renovierung, Betriebserweiterung und Werbung
lassen sich damit bis zum Eintreffen neuer Erlöse gut abfedern. Bei der Einräumung des Kredites achten
die Banken nicht nur auf eine ausreichende Bonität und Sicherheiten, sondern insbesondere bei jungen
Unternehmen darauf, wie das Konto in der Vergangenheit geführt wurde und wie die Umsatzlage in den
vergangenen Geschäftsjahren war.
Die Aufnahme eines ausreichend hohen Betriebsmittelkredites ist auch bei der Übernahme eines Unter-
nehmens oftmals obligatorisch. Der Betriebsmittelkredit sichert dem Unternehmen kurzfristige Liquidität,
er deckt aber nur in geringem Maße weitergehende Risiken ab. So sollte man etwa hinsichtlich Vertrags-
erfüllungs- und Vorauszahlungsverpflichtungen für einen entsprechenden Avalkreditrahmen sorgen.



