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Beamtendarlehen

Beim Beamtendarlehen handelt es sich um ein spezielles Darlehen, welches nur an Beamte und Angestellte im
öffentlichen Dienst vergeben wird, die das 58. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. In der Regel handelt
es sich bei Beamtendarlehen um langfristige Darlehen, die eine Laufzeit zwischen 12 und 20 Jahren haben. Da
sich die Versorgungssituation von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst als gesichert darstellt, bieten
viele Kreditunternehmen diesen Personen besonders günstige Konditionen.

Die Abwicklung eines Beamtendarlehens weicht von der üblichen Regelung ab, oft handelt es sich dabei um eine
Kombination aus Darlehen und einer Kapital-Lebensversicherung. Das Beamtendarlehen wird erst am Ende seiner
Laufzeit mit einer Einmalzahlung aus dieser Versicherung getilgt. Daraus ergibt sich, dass Darlehen und Kapital-
Lebensversicherung dieselbe Laufzeit haben.

Beamtendarlehen

Beamtendarlehen beantragen



Für den Darlehensnehmer entsteht hieraus eine relativ geringe monatliche Belastung. Während der Laufzeit des
Darlehens muss er lediglich die Zinsen und die Beiträge zur Lebensversicherung zahlen. Wird am Ende das Beam-
tendarlehen mit der Lebensversicherung abbezahlt, erhält der Darlehensnehmer häufig selbst noch eine Zahlung,
die sich aus der Gewinnbeteiligung der Lebensversicherung ergibt. Die Beiträge zur Kapital-Lebensversicherung
sind vom Eintrittsalter des Versicherungsnehmers abhängig.

Ein Beamtendarlehen kann grundsätzlich zu jedem Zweck aufgenommen werden. Dabei richtet sich die Höhe des
Darlehens nach dem Nettoeinkommen und beträgt in der Regel 20 bis 24 Monatseinkommen, andere bestehende
Verpflichtungen müssen jedoch abgelöst werden. Eine Ausnahme bilden laufende Immobilienfinanzierungen, als
Sicherheit des Darlehens dient lediglich der Beamtenstatus des Kreditnehmers.

Grundvoraussetzung für die Gewährung des Kredites ist in jedem Fall eine positive Schufa.

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