Beamtendarlehen

Beim Beamtendarlehen handelt es sich um eine spezielle Kreditform, welche nur an Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst vergeben wird, die das 58. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Beamtendarlehen sind langfristige Darlehen, die in der Regel eine Laufzeit zwischen 12 und 20 Jahren haben. Da sich die finanzielle Versorgungssituation von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst als gesichert darstellt, bieten viele Kreditunternehmen diesen Personen besonders günstige Konditionen.

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Die Abwicklung eines Beamtendarlehens weicht von der üblichen Regelung ab, oft handelt es sich dabei um eine Kombination aus Darlehen und einer Kapital-Lebensversicherung. Das Beamtendarlehen wird erst am Ende seiner Laufzeit mit einer Einmalzahlung aus der Versicherung getilgt. Daraus ergibt sich, dass das Darlehen und die Lebensversicherung dieselbe Laufzeit haben.

Für den Darlehensnehmer entsteht hieraus eine relativ geringe monatliche Belastung. Während der Laufzeit muss er nur die Zinsen und die Beiträge zur Lebensversicherung zahlen. Wird am Ende das Beamtendarlehen mit der Lebensversicherung abbezahlt, erhält er häufig selbst noch eine Zahlung, die sich aus der Gewinnbeteiligung der Versicherung ergibt.

Ein Beamtendarlehen kann grundsätzlich zu jedem Zweck aufgenommen werden. Dabei richtet sich seine Höhe nach dem Nettoeinkommen und beträgt in der Regel 20 – 24 Monatseinkommen, andere bestehende Verpflichtungen müssen jedoch abgelöst werden; eine Ausnahme bilden laufende Immobilienfinanzierungen. Als Sicherheit dient lediglich der Beamtenstatus des Kreditnehmers, Grundvoraussetzung für die Gewährung ist in jedem Fall eine positive Schufa.

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