Arbeitgeberdarlehen

Leider ist es fast schon Geschichte – das Arbeitgeberdarlehen. Früher war es durchaus üblich, dass Arbeitnehmer mit Ihrem Chef über ihren Finanzbedarf sprachen, bevor sie zu einer Bank gingen. Das Arbeitgeberdarlehen wurde gewährt, um Arbeitnehmern beispielsweise den Umzug, Hausstand oder die Anschaffung eines PKW zu finanzieren.

Damals war es für den Arbeitgeber von Interesse, über ein solch zinsgünstiges Darlehen auch die Bindung zu seinem Angestellten zu festigen. Als Arbeitnehmer kam man dadurch in den Genuss eines preiswerten Kredites und hatte zusätzlich die unterschwellige Sicherheit hinzugewonnen, sich auf die Loyalität seines Chefs verlassen zu können. Schöner Effekt – ein solcher Kredit schmälerte die Kreditwürdigkeit bei Banken nicht. Die monatlichen Raten wurden üblicherweise von der Lohnzahlung einbehalten.

Die heute anzufindende Unternehmensstruktur erschwert die Vergabe von Arbeitgeberdarlehen in erheblichem Maße, aber auch heute kann ein Arbeitgeberdarlehen noch beantragt werden. Es ist aber sicherlich leichter, das Thema in einem kleinen Handwerksbetrieb anzusprechen als in einem Großunternehmen. Auch heute ist es für Unternehmer noch interessant, seinen Angestellten unter die Arme zu greifen. Zum einen verstärkt er die Bindung seines Personals an das Unternehmen, zum anderen sind diese Gelder steuerlich auf interessante Weise anzusetzen. Der Versuch lohnt also immer – Suchen Sie das Gespräch!

Mehr zum Thema Auslandskredit und Basel II