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Hypothek

Ursprünglich stammt der Begriff Hypothek aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie "Unterpfand". Bei
der Hypothek handelt es sich um ein dingliches und beschränktes Recht bezogen auf ein Grundstück, man
spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Grundpfandrecht. Die Hypothek dient im Bankwesen zur
Sicherung des Kredites und findet in erster Linie in der Immobilienfinanzierung eine Anwendung. Kann der
Kreditnehmer die Rückzahlung aus irgendwelchen Gründen nicht fortsetzen, hat der Hypothekengläubiger
jederzeit die Möglichkeit, das Grundstück zu verwerten und den Kredit abzulösen. Dies geschieht durch eine
Zwangsversteigerung, der Schuldner kann jedoch durch eine entsprechende Zahlung verhindern, daß eine
Versteigerung stattfindet.

Auf einem Grundstück können mehrere Hypotheken lasten, die einen festgelegten Rang haben. Man spricht
dann von erstrangiger Hypothek, zweitrangiger Hypothek usw. Der Rang der Hypothek spielt vor allem eine
Rolle, wenn es zu einer Verwertung kommt. Jeder Hypothekengläubiger wird in der Reihenfolge, die seinem
Rang entspricht, befriedigt.

Die Bestellung der Hypothek kann durch dingliche Einigung erfolgen. Dabei kann die Hypothek direkt auf das
Grundstück des Schuldners laufen, es gibt jedoch auch die Möglichkeit, daß ein Dritter mit seinem Grundstück
die Sicherheit gibt. Letztendlich gibt es noch den Sicherungsvertrag, der die schuldrechtliche Grundlage für
die Hypothekenbestellung bildet. Grundsätzlich wird die Hypothek immer in Höhe des Darlehens eingetragen.
Mit jeder Zahlung, die der Schuldner leistet, verringert sich der Anspruch der Gläubiger, es entsteht eine
Eigenhypothek. Der Gläubiger kann bei einer Verwertung nur auf den Betrag der noch bestehenden Schuld
zugreifen und nicht auf den ursprünglichen Betrag.

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