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Grundschulddarlehen

Ein Grundschulddarlehen wird in der Regel zur Finanzierung von Bauvorhaben verwendet. Es ist daher auch
immer zweckgebunden, die Verwendung der Mittel muss also nachgewiesen werden. Das ist zum einen durch
Vorlage von Baurechnungen der beteiligten Handwerker möglich, aber auch der Architekt kann den Baufort-
schritt schriftlich bestätigen.

Grundschulddarlehen werden meist in Form von Annuitätendarlehen vergeben, die Darlehen können mit
einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren abgeschlossen werden. Der Zins wird je nach Bank für maximal 15 Jahre
festgeschrieben, nach dieser Zeit wird neu verhandelt. Eine Kündigung ist in den ersten 10 Jahren der Zins-
bindung nicht möglich. Lassen sich Banken dennoch auf die vorzeitige Rückzahlung ein, müssen Kunden eine
so genannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Das wichtigste bei Grundschulddarlehen ist die Besicherung.
Sie erfolgt immer durch den Eintrag der Grundschuld auf das Bauobjekt - und zwar in Höhe des Darlehens.
Dies ist bei einem Notar zu beauftragen, welcher die Grundschuld im Grundbuch eintragen lässt. Die Kosten
der Eintragung trägt der Kreditnehmer.

Die Zinsen für Grundschulddarlehen richten sich nach der Höhe des Beleihungsobjektes, also des Hauses inkl.
des Grundstückes, für das die Mittelverwendung vorgesehen ist. Ist die Höhe des Darlehens maximal 60%
des Beleihungswertes, werden die niedrigsten Konditionen vergeben, denn hier ist das Ausfallrisiko gering.
Wird ein Projekt jedoch zu 100% der Baukosten finanziert, erhebt die Bank Zinsaufschläge, die bis zu 0,5%
betragen können. Bei hohen Bausummen kann dies gerechnet auf die Laufzeit mehrere Tausend Euro kosten.
Deshalb sollte ein bauwilliger Kreditnehmer möglichst mindestens 20% Eigenkapital vorweisen können. Dieser
Anteil kann auch in Form von Eigenleistungen erbracht werden.

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