Cap-Darlehen
Das Cap-Darlehen gehört auf Grund seiner variablen Zinskonditionen zu den so genannten variablen
Darlehen. Im Gegensatz zu Darlehen, bei denen bei der Aufnahme ein fester Zinssatz vereinbart wird
(z.B. bei Hypothekendarlehen mit Zinsbindung), werden die Zinsen beim Cap-Darlehen der jeweiligen
Marktentwicklung angepasst. Bei der Anpassung gelten in jedem Fall eine Zinsobergrenze (Cap) und
eine Zinsuntergrenze.
Diese Begrenzung bedeutet für den Darlehensnehmer eine klare Risikobeschränkung, für die von den
Banken ein entsprechender Zinsaufschlag verlangt wird. Die Höhe des Aufschlags ist einerseits von der
Länge der geplanten Laufzeit des Darlehens abhängig und andererseits von der anfänglichen Differenz
zwischen dem Cap-Zinssatz und dem variablen Zinssatz.
Das Cap-Darlehen bietet den entscheidenden Vorteil, dass man bei fallenden Zinsen Geld spart und
bei steigenden Zinsen durch die Abgrenzung nach oben abgesichert ist. Dabei ist es jederzeit möglich,
Sondertilgungen zu tätigen. Durch diese Option kann es sich unter Umständen lohnen, das Darlehen
kurzfristig abzulösen, wenn ein entsprechend niedriger Zinssatz gegeben ist.
Das Cap-Darlehen gilt als besonders interessant bei der Finanzierung von Immobilien und gehört in den
Bereich der Baukredite. Durch die Option der Kündigung des Darlehens innerhalb einer sehr kurzen
Frist können Bauherren, die größere Summen erwarten, das Darlehens entsprechend vorzeitig ablösen.
Die weitgehend hohe Kalkulationssicherheit gilt als entscheidender Vorteil beim Cap-Darlehen. Es bietet
die Möglichkeit, Zinsentwicklungen am Markt zu beobachten und gleichzeitig ein geplantes Kaufvorhaben
zu realisieren. Als Sicherheiten für das Darlehen kommen Grundbucheintragungen auf das finanzierte
Objekt, die Verpfändung von Guthaben und die Abtretung von Lebensversicherungen in Frage.



