Buchgrundschuld
Jeder der sich bei seiner Bank Geld leihen möchte, wird von dieser gefragt, welche Sicherheiten für das geliehene
Geld zur Verfügung stehen. Reicht dem Kreditinstitut bei einem Ratenkredit meistens der Nachweis eines Arbeits-
einkommens, sieht das beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks anders aus. Der Kreditnehmer muss
nachweisen, dass er das Geld der Bank zurückzahlen kann, außerdem lässt sich die Bank die Kreditabsicherung in
Form einer Buchgrundschuld in das Grundbuch des zu erwerbenden Objektes eintragen.
Dazu muss der Kreditnehmer, also Buchgrundschuldnehmer, zu einem Notar gehen und diesen um die Beurkundung
einer Buchgrundschuldbestellungsurkunde bitten. Nach der Beurkundung leitet der Notar dieses Dokument an das
zuständige Grundbuchamt zur Eintragung weiter. Dadurch entsteht auf dem Grundstück eine Belastung zu Lasten
des Eigentümers. Für die kreditgebende Bank stellt diese Belastung jedoch eine Sicherheit dar.
Anfallende Kosten für die Buchgrundschuldbestellung zahlt der Kreditnehmer. Die Buchgrundschuld besteht bereits
mit Eintragung ins Grundbuch, auch wenn das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen wurde. Die Eintragung
im Grundbuch ist die einzig sichtbare Belastung für den Besitzer, die Ausfertigung eines Grundschuldbriefes entfällt.
Wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr oder zunehmend seltender zahlt und somit ein entsprechender
Zahlungsrückstand entsteht, kann sich die Bank durch Verwertung der Immobilie die fehlenden Gelder zurückholen,
in aller Regel geschieht das im Wege der Zwangsversteigerung. Durch die Veräußerung in diesem Verfahren verliert
der Eigentümer seine Immobilie an den Erwerber und die Bank erhält die durch die Versteigerung erzielte Summe
zur eigenen Befriedigung.



