Briefgrundschuld
Eine Briefgrundschuld ist eine auf einem Grundstück eingetragene Grundschuld, zu der zusätzlich ein
Grundschuldbrief gebildet wird. Vor jeder Grundschuldbestellung kann der Antragsteller zwischen Brief-
und Buchhypothek wählen. Meistens wurden Briefgrundschulden als Sicherheit für langfristig gewährte
Hypothekendarlehen eingetragen. Die Höhe der eingetragenen Briefgrundschuld ist von der Höhe des
Darlehens abhängig.
Die Briefgrundschuld kann im Gegensatz zur Briefhypothek immer wieder aufleben. Werden Darlehen
nicht ordnungsgemäß bedient, ist der Gläubiger berechtigt, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Dazu
ist allerdings der Besitz des Grundschuldbriefes zwingend erforderlich.
Im vergangenen Jahrhundert war die Briefgrundschuld das häufigste Sicherungsmittel für Hypotheken-
darlehen, heute ist diese Form der Besicherung wohl eher selten. Die Teilung einer Briefgrundschuld bei
mehreren Gläubigern ist möglich, der Grundschuldbrief wird dann meist von einem Gläubiger verwahrt.
Die Bildung eines Grundschuldbriefes sorgt für zusätzliche Kosten.
Die Verwaltung der Briefgrundschuld ist für die Kreditinstitute und andere Gläubiger sehr teuer und
aufwändig. Kommt ein Grundschuldbrief abhanden, muss ein Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung
eines verloren gegangenen Grundschuldbriefes eingeleitet werden. Dieses Aufgebotsverfahren ist sehr
teuer und langwierig. Auch die Löschung oder Abtretung einer Briefgrundschuld ist arbeitsaufwändig.
Als Alternative zur Briefgrundschuld wird heute in den meisten Fällen eine Buchgrundschuld eingetragen.
In begründeten Fällen wird auch die Eintragung einer Briefgrundschuld gewünscht und bewilligt.
Weiterführende Informationen:
Zwangsvollstreckung - www.schuldner-info.com



