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Ausbaukosten

Unter Ausbaukosten versteht man den Herstellungsaufwand von Aus- und Umbauten einer Immobilie.
Diese Kosten sind erst nach der eigentlichen Fertigstellung eines Hauses oder einer Wohnung von
Bedeutung, weil sie dann als Ausbaukosten steuerlich relevant sind.

Im Rahmen der Gebäudeabschreibung kann der zusätzliche Herstellungsaufwand für ein Mietobjekt
abgesetzt werden, wenn durch Baumaßnahmen dieses Objekt erweitert bzw. wesentlich verbessert
wird. Eine Terrasse, eine Garage oder ein Wintergarten sind solche Erweiterungen und fallen unter die
Ausbaukosten. Auch Außentreppen und der zusätzliche Einbau von Wänden, Türen sowie Dachgauben
fallen unter diesen Begriff.

Eine wesentliche Verbesserung der Immobilie liegt vor, wenn nach Beendigung einer Baumaßnahme
der Gebrauchswert im Vergleich zur Anschaffung oder Herstellung wesentlich gestiegen ist. Maßstab
für den Gebrauchs- und Wohnstandard ist die Ausstattung und der Umfang der Heizungsanlage, der
Elektroinstallation sowie der Sanitäreinrichtung. Fenster, Türen und das Dach sind ebenso Bestandteil
der Ausstattung einer Immobilie und gehören damit zum Kernbereich der Ausbaukosten.

Normale Modernisierungsmaßnahmen, die die Ausstattung lediglich zeitgemäß erneuern, zählen nicht
zu den Ausbaukosten - es muß etwas bisher nicht vorhandenes eingebaut werden. Dazu zählen z.B.
der zusätzliche Einbau einer Dusche, weitere Waschbecken oder der Einbau einer Alarmanlage. Steigt
also durch eine dieser Maßnahmen der Nutzungswert einer Immobilie, liegt ein Herstellungsaufwand
vor und es können entstandene Ausbaukosten geltend gemacht werden.

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